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Ihre

Tierärztliche Praxis Bawinkel

Veröffentlicht unter Allgemein, Kleintiere, Rund um die Praxis

Hunderallye 2013

DSCI0251Wie in den letzten Jahren beteiligte sich die Tierärztliche Praxis Bawinkel auch 2013 wieder an der Ferienaktion der Samtgemeinde Lengerich. Am 27. Juni fand erneut die Hunderallye auf dem Gelände der Tierärztlichen Praxis Bawinkel in Zusammenarbeit mit der Praxis für Ergotherapie und Logopädie in Bawinkel sowie dem Institut für Tiergestützte Förderung in Lingen und der Unterstützung durch weitere Helferinnen statt.

Die Kinder erschienen zahlreich – sogar mehr als angemeldet waren. So musste in den Gruppen etwas improvisiert werden, da die vorhandenen Materialien eigentlich nur für 30 teilnehmende Kinder ausgelegt waren. Aber es lies sich alles zur Zufriedenheit der Teilnehmer regeln. Und auch das Wetter spielte bis zum Ende der Veranstaltung mit. So hatten die beteiligten Kínder wieder einen informativen Nachmittag, an dem sie etwas über den Umgang mit dem eigenen Hund, aber vor allem auch über das Verhalten gegenüber fremden Hunden lernen konnten. Weitere Themen waren:

– Puzzle mit verschiedenen Ausdrucksverhalten bei Hunden (incl. einem Blatt für zu Hause)

– Krabbelkiste mit „Hundezubehör“

– Unterschiede von Körperteilen bei Mensch und Hunden (mit Malblatt zum Mitnehmen)

– Hunderassen unterscheiden lernen

Alles Besprochene wurde als Ausdruck mitgegeben, um den Eltern und Geschwistern zu Hause einen Einblick zu bieten, worauf man im Umgang mit Hunden achten sollte.

Hier eine Kurze Bilder-Show von der Hunderallye 2013:

Auf der Seite der SG Lengerich lassen sich weitere Bilder herunterladen.

Ihre

Tierärztliche Praxis Bawinkel

Veröffentlicht unter Allgemein, Kleintiere, Rund um die Praxis

Ab 01. Juli 2013 müssen alle Hunde in Niedersachsen im Niedersächsischen Hunderegister eingetragen werden

zu diesem Zweck muss jeder Hund mit einem ISO-Chip gekennzeichnet sein. Dies trifft heute schon auf sehr viele Hunde zu, da in Niedersachsen schon seit 2 Jahren eine Chip-Pflicht für alle Hunde ab einem Alter von 6 Monaten besteht.

Ansonsten kann jeder Tierarzt ihren Hund auf das Vorhandensein eines Chips überprüfen und bei fehlendem Chip dem Hund einen ISO-Chip einziehen. Des weiteren muss der Hund Haftpflicht versichert sein. Mit Chipnummer und Name der Haftpflicht-Versicherung wird der Hund dann eingetragen.

Zuvor muss sich aber jeder Hundehalter noch beim Hunderegister Niedersachsen registriert haben. Anmeldename und Passwort sollten sorgfältig verwahrt werden, da der Hundehalter in Zukunft im Hunderegister Niedersachsen seine Daten und die seines Hundes selbst verwaltet und daher spätestens bei der Abmeldung seines Hundes wieder auf die Datenbank zugreifen muss.

Die günstigste Variante ist der online-Eintrag (17,26€), die telefonische oder schriftliche Anmeldung kosten 27,97€. Da dieser Betrag nur bargeldlos beglichen werden kann, muss jeder Anmelder bei der Eintragung seines Hundes seine Bankverbindung bereithalten.

Wenn Sie ein Bild ihres Hundes hochladen möchten, ist dies auch möglich. Im Hunderegister Niedersachsen sind aber bestimmte Bildgrößen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen, sonst wird eine Fehlermeldung ausgelöst.

 

Ihr Team der

Tierärztlichen Praxis Bawinkel

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Berechtigung zur Abnahme der bundesweit einheitlichen Sachkundeprüfung für Hundehalter D.O.Q.-Test 2.0

TAG-H-DOQTest2_0_Zertifikat20130616Liebe Hundehalter/innen,

hiermit kann ich Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass ich die Berechtigung zur Abnahme der bundesweit einheitlichen Sachkundeprüfung für Hundehalter D.O.Q.-Test 2.0 erworben habe. Damit kann ich Ihnen die theoretische und die praktische Sachkundeprüfung für Hundehalter nach dem bundesweit einheitlichen  D.O.Q.-Test 2.0 aus einer Hand anbieten. Nach der Registrierung beim Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann ich Ihnen auch den Sachkundenachweis für Hundehalter in Niedersachsen anbieten.

Ab 01.07.2013 sind alle Regelungen des nds. Hundegesetzes in Kraft. Dann ist jeder Hund in Niedersachsen in einem zentralen nds. Register gebührenpflichtig einzutragen und alle Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Das  nds. Hundegesetz setzt vor allem an der Schulung des Halters an und verzichtet auf pauschale Rasselisten.

Fragen zum nds. Hundegesetz werden hier beantwortet.

Der Hund muss mit einem Chip (ISO-Transponder) gekennzeichnet sein und der Halter muss für den Hund eine Haftpflichtversicherung nachweisen.

Weitere Links des Nds. ML können für Hundehalter interessant sein:

http://www.ml.niedersachsen.de/download/78410/Literaturvorschlaege_zur_Vorbereitung_auf_die_Sachkundepruefung.pdf,

http://www.ml.niedersachsen.de/download/78409/Frage-_und_Antwortenliste.pdf

 

Ihre Tierärztliche Praxis Bawinkel

Dr. Dirk F. Jünemann

 

 

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Sprechzeiten

Tägl. Kleintiersprechstunden nach telefonischer Vereinbarung von Montag bis Samstagvormittag

Mittwochnachmittag geschlossen.

Während der offenen Sprechstunden:
Dienstags: 15.00-16.30 Uhr,
Dienstags: 20.00-21.00 Uhr und
Freitags: 15.00-16.30 Uhr
werden keine Termine vergeben Mittagspause von 13:00 bis 15:00 Uhr!
Bitte rufen Sie in dieser Zeit nur für Notfälle an!

Katzensprechstd.

Freitags: 16.45-17.30 Uhr
Bitte unbedingt telefonische Voranmeldung unter 05963/1300.

Operationen

Montags: 15.00 Uhr
Donnerstags: 15.00 Uhr

Zahlungsmodalitäten

Behandlungen sind sofort in bar oder per EC-Cash zu begleichen. Sie erhalten eine detailierte Quittung über die Behandlung.