Ab 01. Juli 2013 müssen alle Hunde in Niedersachsen im Niedersächsischen Hunderegister eingetragen werden

zu diesem Zweck muss jeder Hund mit einem ISO-Chip gekennzeichnet sein. Dies trifft heute schon auf sehr viele Hunde zu, da in Niedersachsen schon seit 2 Jahren eine Chip-Pflicht für alle Hunde ab einem Alter von 6 Monaten besteht.

Ansonsten kann jeder Tierarzt ihren Hund auf das Vorhandensein eines Chips überprüfen und bei fehlendem Chip dem Hund einen ISO-Chip einziehen. Des weiteren muss der Hund Haftpflicht versichert sein. Mit Chipnummer und Name der Haftpflicht-Versicherung wird der Hund dann eingetragen.

Zuvor muss sich aber jeder Hundehalter noch beim Hunderegister Niedersachsen registriert haben. Anmeldename und Passwort sollten sorgfältig verwahrt werden, da der Hundehalter in Zukunft im Hunderegister Niedersachsen seine Daten und die seines Hundes selbst verwaltet und daher spätestens bei der Abmeldung seines Hundes wieder auf die Datenbank zugreifen muss.

Die günstigste Variante ist der online-Eintrag (17,26€), die telefonische oder schriftliche Anmeldung kosten 27,97€. Da dieser Betrag nur bargeldlos beglichen werden kann, muss jeder Anmelder bei der Eintragung seines Hundes seine Bankverbindung bereithalten.

Wenn Sie ein Bild ihres Hundes hochladen möchten, ist dies auch möglich. Im Hunderegister Niedersachsen sind aber bestimmte Bildgrößen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen, sonst wird eine Fehlermeldung ausgelöst.

 

Ihr Team der

Tierärztlichen Praxis Bawinkel

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Veröffentlicht unter Allgemein, Kleintiere

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