Berechtigung zur Abnahme der bundesweit einheitlichen Sachkundeprüfung für Hundehalter D.O.Q.-Test 2.0

TAG-H-DOQTest2_0_Zertifikat20130616Liebe Hundehalter/innen,

hiermit kann ich Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass ich die Berechtigung zur Abnahme der bundesweit einheitlichen Sachkundeprüfung für Hundehalter D.O.Q.-Test 2.0 erworben habe. Damit kann ich Ihnen die theoretische und die praktische Sachkundeprüfung für Hundehalter nach dem bundesweit einheitlichen  D.O.Q.-Test 2.0 aus einer Hand anbieten. Nach der Registrierung beim Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann ich Ihnen auch den Sachkundenachweis für Hundehalter in Niedersachsen anbieten.

Ab 01.07.2013 sind alle Regelungen des nds. Hundegesetzes in Kraft. Dann ist jeder Hund in Niedersachsen in einem zentralen nds. Register gebührenpflichtig einzutragen und alle Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Das  nds. Hundegesetz setzt vor allem an der Schulung des Halters an und verzichtet auf pauschale Rasselisten.

Fragen zum nds. Hundegesetz werden hier beantwortet.

Der Hund muss mit einem Chip (ISO-Transponder) gekennzeichnet sein und der Halter muss für den Hund eine Haftpflichtversicherung nachweisen.

Weitere Links des Nds. ML können für Hundehalter interessant sein:

http://www.ml.niedersachsen.de/download/78410/Literaturvorschlaege_zur_Vorbereitung_auf_die_Sachkundepruefung.pdf,

http://www.ml.niedersachsen.de/download/78409/Frage-_und_Antwortenliste.pdf

 

Ihre Tierärztliche Praxis Bawinkel

Dr. Dirk F. Jünemann

 

 

Ihr Team der Tierärztlichen Praxis Bawinkel
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