Informationen für („Neu“)-Hundehalter

Die Verunsicherung durch das neue nds. Hundegesetz ist zur Zeit sehr groß:

Was erwartet mich, wenn ich einen Hund anschaffen möchte? Was muss ich bedenken, was beachten? Welche Information benötige ich zum Bestehen des Sachkundetestes?

Wie bisher muss ich mir natürlich Gedanken machen, ob ich meinem zukünftigen Begleiter auch 10-15 Jahre – also das Hundeleben lang – gerecht werden kann, ob die Kosten für Hundefutter, Hundeschule, Tierarzt usw. im Rahmen der eigenen Möglichkeiten liegen.

Die Durchführungs-VO zum neuen Hundegesetz ist noch nicht verabschiedet, deswegen kann zur Zeit über die genauen Details der Handhabung des Gesetzes noch nichts gesagt werden. Sicher ist aber auf jeden Fall, dass der Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abschließen muss. Dies war aber auch bisher schon im eigenen Interesse des Hundehalters, die meisten Hundehalter werden wohl auch eine Versicherung abgeschlossen haben. Nun ist es halt Pflicht für alle.

Pflicht wird auch, dass alle Hunde über 6 Monate mit einem Chip eindeutig gekennzeichnet werden müssen. Einzelheiten dazu stehen im Gesetz, das Sie unter http://www.ml.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=1810&article_id=93854&_psmand=7 nachlesen können.

Alle Hundehalter, deren Hund nicht älter als 2 Jahre ist, werden einen Sachkunde-Test absolvieren müssen. Informationen darüber erhalten Sie z. B. auf der Seite http://www.doq-test.de//.  Zur Vorbereitung auf den Test empfiehlt sich das Durcharbeiten des Buches „Hunde und Menschen – immer gern gesehen?“ von Feddersen-Petersen, Piturru und Schmidt aus dem Kynos-Verlag ISBN 978-3-938071-72-4.

Der Sachkunde-Test teilt sich auf in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Den theoretischen Test können Sie nach Anmeldung und Terminvereinbarung auch bei uns in der Praxis absolvieren. Hierbei handelt es sich um einen Test, der am Computer abgelegt werden muss. Es wird das Wissen abgefragt, dass mit dem oben erwähnten  Buch erarbeitet werden kann. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Praxis.

Ihr Team der Tierärztlichen Praxis Bawinkel
Veröffentlicht unter Allgemein, Kleintiere

Sprechzeiten

Tägl. Kleintiersprechstunden nach telefonischer Vereinbarung von Montag bis Samstagvormittag

Mittwochnachmittag geschlossen.

Während der offenen Sprechstunden:
Dienstags: 15.00-16.30 Uhr,
Dienstags: 20.00-21.00 Uhr und
Freitags: 15.00-16.30 Uhr
werden keine Termine vergeben Mittagspause von 13:00 bis 15:00 Uhr!
Bitte rufen Sie in dieser Zeit nur für Notfälle an!

Katzensprechstd.

Freitags: 16.45-17.30 Uhr
Bitte unbedingt telefonische Voranmeldung unter 05963/1300.

Operationen

Montags: 15.00 Uhr
Donnerstags: 15.00 Uhr

Zahlungsmodalitäten

Behandlungen sind sofort in bar oder per EC-Cash zu begleichen. Sie erhalten eine detailierte Quittung über die Behandlung.