Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Tierbesitzer und Tierarzt ist es unerlässlich, dass Tierbesitzer sich mit allen Anliegen an den Tierarzt wenden können.
Dazu gehört auch, dass Tierärzte Ihren Kunden möglichst optimale Informationen mit an die Hand geben, um eigene Maßnahmen in die Wege leiten zu können. Hier sind besonders Erste-Hilfe-Maßnahmen zu nennen, aber auch Tipps zur Ernährung, Sauberkeitserziehung, usw. Wichtig ist hier auch die Tatsache, dass Tierhalter immer nur beim Tierarzt die Informationen und ggf. Medikamente erhalten, die Sie für Ihr Tier benötigen. Sie sollten sich nie in einer Humanapotheke diesbezüglich beraten lassen, oder Medikamente für Tiere dort beziehen. Der Apotheker wurde nicht im Veterinärbereich ausgebildet, und hat keine Hintergrundinformationen über Tiere und ihre Erkrankungen.
Für den Tierhalter ist es auch wichtig zu wissen, dass es auch für Wochenend- und Nachtdienst eine Regelung gibt. Sie ist je nach Praxis unterschiedlich, und wird sicher vom Praxisteam gerne an Tierbesitzer weitergegeben. Allerdings ist es wünschenswert, dass Notfälle auch echte Notfälle sind (blutende Wunden, Geburten, (Verkehrs-)Unfälle, Schmerzzustände). Wenn eine Tier schon einige Tage krank ist, sollte man (im Interesse des Tieres) wirklich ehrlich sein, und nicht unbedingt spät nachts dann plötzlich beim Tierarzt vor der Tür stehen (auch er benötigt nachts eine „Vorlaufzeit“).
Ideal ist und bleibt, dass der Tierhalter sein Tier gut beobachtet, und wenn kleinere Beschwerden nicht innerhalb 12 – 24 Stunden wieder verschwinden, sich dann am besten morgens in der Praxis meldet. Dann hat er die größte Chance, einen Termin zu erhalten, der den eigenen Möglichkeiten am nächsten kommt.
Auch wenn das Interesse an der Hilfe für kranke Tiere im Vordergrund steht, ist eine Tierarztpraxis ein Wirtschaftsunternehmen. Anders als in der Humanmedizin kommt hier der Tierbesitzer für die Kosten auf (im Einzelfall eine vom Tierbesitzer abgeschlossene Versicherung). Im Zweifelsfall und bei „knapper Kasse“ informieren Sie unbedingt vor der Behandlung den Tierarzt/das Praxisteam, damit eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden kann! Nach Absprache und im Einzelfall kann die Rechnung auch einmal per Ratenzahlung beglichen werden. Aber dies ist die Ausnahme, denn in der Regel weiß man vorher, dass man zum Tierarzt fährt, und Barzahlung ist in nahezu allen Praxen üblich (die Möglichkeit, per Scheckkarte zu bezahlen, ist aus verschiedenen Gründen nicht in jeder Praxis vorhanden).
Zu erwähnen ist noch, dass der Tierbesitzer mit dem Tierarzt beim Betreten der Praxis und dem Formulieren des Behandlungswunsches einen Dienstvertrag eingeht (deutsche Rechtssprechung), die Rechnung wird auf jeden Fall fällig, auch wenn die Behandlung nicht den gewünschten Erfolg hat . Aber auch wenn der Behandlungserfolg bei bestimmten Erkrankungen auf sich warten lässt (in der Regel werden Sie bei Behandlungsbeginn darauf aufmerksam gemacht), verlieren Sie Ihre Geduld nicht zu schnell. Ein Tierarztwechsel bringt in aller Regel die gleichen Untersuchungen (die Sie dann doppelt bezahlen), hingegen werden bei Überweisungen in eine Spezialpraxis/ Klinik die Untersuchungsergebnisse von Ihrem Haustierarzt zusammengestellt und der Überweisungspraxis/ Klinik mitgegeben (dies gilt auf jeden Fall für Praxen mit Qualitätsmanagement wie z. B. GVP vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) entwickelt, oder DIN EN ISO 9000 ff.).
Denken Sie daran, es gilt für Tiere genau dasselbe wie für Frauchen und Herrchen: ein gutes Vertrauensverhältnis zum eigenen Haustierarzt dient der Gesundheit in vielfacher Hinsicht.

