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Staupeinfektionen

In NRW hat es in den letzten Jahren mehrere Todesfälle bei Hunden durch Staupeinfektionen gegeben. Die Veterinärbehörden in NRW haben die Hundehalter über Zeitungsaufrufe aufgefordert, den Impfschutz ihrer Hunde zu überprüfen. Wenn ihr Hund eine gültige Staupeimpfung hat, sollte er vor einer Staupeerkrankung geschützt sein. Gültige Staupe-Impfung heißt: nach einer abgeschlossenen Grundimmunisierung muss ihr Hund nach 1 Jahr und dann wenigstens alle 3 Jahre gegen Staupe geimpft worden sein. Sollte dies nicht lückenlos so erfolgt sein, ist es ratsam den Impfschutz des Hundes aufzufrischen.