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Praktische Sachkundeprüfung (NHundG)

Am 13. Januar 2024 plane ich die nächsten Prakt. Sachkundeprüfungen nach dem Niedersächsischen Hundehaltergesetz um 15:00 Uhr in Lingen abzunehmen. Maximale Teilnehmerzahl: 3 Personen. Es gilt die Reihenfolge des Anmeldungseingangs. Interesssenten und Interessentinnen melden sich bitte spätestens bis zum Donnerstag vor dem Termin unter der Telefonnr. 05963/1300 oder per eMail an info@tapbawinkel.de in der Praxis an. Voraussetzung für die Teilnahme an der Praktischen Sachkundeprüfung ist eine bestandene Theoretische Sachkundeprüfung nach NHG, ein gechippter Hund und eine gültige Hundehalterhaftpflicht-Versicherung für diesen Hund. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit zur Prüfung oder schicken Sie eine Kopie (Vor- und Rückseite) per eMail (s. u.), Name und Rasse des Hundes sowie die Haftpflichtversicherung (Gesellschaft und Vers.-Nummer) und die Chipnummer des Hundes müssen bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Am besten geschieht dies über die eMail-Adresse: info@tapbawinkel.de. Ohne Vorlage der Nachweise ist leider keine Prüfungsteilnahme möglich. Wollen Sie die Prüfung mit einem fremden Hund ablegen, müssen die Daten natürlich von diesem Hund stammen. Zusätzlich müssen Name und Anschrift des Hundebesitzers des zur Prüfung mitgebrachten Hundes angegeben werden. Die geforderten Nachweise müssen bis spätestens 3 Tage vor der Prüfung in der Praxis vorliegen. Weitere Auskünfte können Sie telefonisch unter der Praxis-Nr.: 05963/1300 erhalten. Die Prüfung am 13.01.2024 hat die max. Teilnehmerzahl erreicht.