Praktische Sachkundeprüfung (NHundG)
Am 13. Januar 2024 plane ich die nächsten Prakt. Sachkundeprüfungen nach dem
Niedersächsischen Hundehaltergesetz um 15:00 Uhr in Lingen abzunehmen.
Maximale Teilnehmerzahl: 3 Personen. Es gilt die Reihenfolge des
Anmeldungseingangs. Interesssenten und Interessentinnen melden sich bitte
spätestens bis zum Donnerstag vor dem Termin unter der Telefonnr. 05963/1300
oder per eMail an info@tapbawinkel.de in der Praxis an. Voraussetzung für die
Teilnahme an der Praktischen Sachkundeprüfung ist eine bestandene Theoretische
Sachkundeprüfung nach NHG, ein gechippter Hund und eine gültige
Hundehalterhaftpflicht-Versicherung für diesen Hund. Bitte bringen Sie Ihren
Personalausweis mit zur Prüfung oder schicken Sie eine Kopie (Vor- und
Rückseite) per eMail (s. u.), Name und Rasse des Hundes sowie die
Haftpflichtversicherung (Gesellschaft und Vers.-Nummer) und die Chipnummer des
Hundes müssen bei der Anmeldung mitgeteilt werden.
Am besten geschieht dies über die eMail-Adresse: info@tapbawinkel.de.
Ohne Vorlage der Nachweise ist leider keine Prüfungsteilnahme möglich.
Wollen Sie die Prüfung mit einem fremden Hund ablegen, müssen die Daten
natürlich von diesem Hund stammen. Zusätzlich müssen Name und Anschrift des
Hundebesitzers des zur Prüfung mitgebrachten Hundes angegeben werden. Die
geforderten Nachweise müssen bis spätestens 3 Tage vor der Prüfung in der
Praxis vorliegen. Weitere Auskünfte können Sie telefonisch unter der
Praxis-Nr.: 05963/1300 erhalten.
Die Prüfung am 13.01.2024 hat die max. Teilnehmerzahl erreicht.